Spruch Die Einsetzung ungeborener Nacherben, obwohl im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bereits offenkundig war, daß solche Nacherben nicht mehr zu erwarten waren, begrundet keine Nichtigkeit des Testamentes. Entscheidung vom 28. November 1956, 7 Ob 495/56. I. Instanz: Landesgericht Salzburg; II. Insta…
Text Die am 28. März 1954 verstorbene Anna Z., geborene M., hat in ihrem Testament vom 20. April 1953 die Klägerin Marianne W., geborene M. (ihre außereheliche Tochter) und ihre Adoptivkinder Josef M. und Anna M. (das sind die Kinder ihres vorverstorbenen Bruders) zu Erben ihres Nachlasses eingesetzt und…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In rechtlicher Beziehung wird von der Revision ausgeführt, daß dem ABGB. der Begriff der sozinischen Kautel überhaupt fremd sei. Aber selbst wenn man ihre Zulässigkeit für den österreichischen Rechtsbereich anerkennen wolle, sei in dem Satz "Sollte einer meiner Erben d…