JudikaturJustizRS0012535

RS0012535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Bei der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe Eigentümer des Nachlasses, doch ist sein Eigentum zeitlich beschränkt. Seine Rechtsstellung kommt der eines Fruchtnießers nahe. Bei einer Substitution auf den Überrest hingegen ist der Vorerbe von allen aus der Stellung eines Fruchtnießers sich ergebenden Beschränkungen seines Erbrecht befreit.

Entscheidungen
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