Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien die mit S 7.529,13 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 520,83 Umsatzsteuer und S 1.800,- Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Josef P*** starb am 6.2.1984 unter Hinterlassung eines schriftlichen Testamentes vom 11. Jänner 1984. In diesem Testament wurden der Erst- und die Zweitbeklagte als gleichteilige Erben, der Dritt- und der Viertbeklagte als Legatare eingesetzt. Die Kläger sind Kinder einer Halbs…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Soweit die klagenden Parteien eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens darin erblicken, daß die Gegenüberstellung von Zeugen unterblieben ist, übersehen sie, daß im Revisionsverfahren angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufungsgerich…