Spruch Ein ungültiges schriftliches Testament kann als mündliches aufrechterhalten werden, wenn die drei gleichzeitig anwesenden Zeugen den Inhalt des letzten Willens aus dem Mund des Erblassers gehört haben Geistige Erkrankung schließt die Testierfähigkeit nur aus, wenn die Freiheit der Willensentschließ…
Text Die am 9. 10. 1980 verstorbene Elisabeth L war die Schwester der Klägerin und die Tante des Beklagten. Am 4. 9. 1980 stellte Walter K, der Neffe der Elisabeth L, beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien den Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Beistandes für Elisabeth L, weil diese nach dem Zeugnis …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision wendet sich gegen die der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. SZ 52/111; SZ 51/8; SZ 34/198; JBl. 1961, 322; JBl. 1957, 239) folgende Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß ein Mangel der Testierfähigkeit nur vorliegt, wenn die Freiheit der Willens…