JudikaturJustizRS0012482

RS0012482 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1999

Eine Verlesung des Testamentes nach § 581 ABGB ist auch dann erforderlich, wenn ein sonst des Lesens kundiger Erblasser aus physischen Gründen nicht lesen kann (SZ 5/317).

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3