Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Zur Verlassenschaft des am 27.8.1990 verstorbenen Georg S***** haben zwei Personen unbedingte Erbserklärungen abgegeben: Alfred S***** (ein Neffe des Erblassers) auf Grund des Gesetzes, Horst K***** (ein Neffe der vorverstorbenen Ehegattin des Erblassers Pauline S*****) auf Grund einer v…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß gemäß § 122 AußStrG grundsätzlich jede in der vorgeschriebenen Form ausgestellte Erbserklärung vom Gericht anzunehmen ist. Diese Gesetzesstelle wird jedoch in st…