Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Antragsteller sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Antragsgegnerin die mit EUR 2.636,03 (darin EUR 439,34 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Erblasser Johann D*****, geboren am 14. Juli 1940, ist am 18. Jänner 2005 unter Hinterlassung eines notariellen (schriftlichen) Testaments vom 14. Februar 1992 verstorben, in dem er seine (damalige) Ehefrau, die nunmehrige Antragsgegnerin, zu seiner Alleinerbin einsetzte. Sie sollte…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes nicht zulässig. § 572 ABGB misst in eingeschränkterer Weise auch dem Motivirrtum Relevanz zu: Nach dieser Bestimmung bleibt zwar grundsätzlich eine Verfügung gültig, auch wenn der vom Erblasser angegebene Beweggrund falsch befunden w…