JudikaturJustizRS0012428

RS0012428 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2017

Nicht jede geistige Erkrankung schließt die Testierfähigkeit aus, ebensowenig eine bloße Abnahme der geistigen Kräfte; Vollbesitz der geistigen Kräfte und volle Kenntnis der Tragweite der Anordnung sind nicht erforderlich.

Entscheidungen
8