JudikaturJustizRS0012404

RS0012404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2003

Die Testierfähigkeit ist nach den Bestimmungen für letztwillige Anordnungen ( §§ 565 - 567 ABGB ) und nicht nach den für Verkehrsgeschäfte geltenden Regeln des § 869 ABGB zu beurteilen.

Entscheidungen
3