Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Das Klagebegehren, das Testament der Rosina C, gestorben am 29. Juli 1983, zuletzt wohnhaft in Waidhofen an der Ybbs, Bindergasse 1, vom 11.August 1979 sei ungültig und der Klägerin stehe auf Grund…
Text Entscheidungsgründe: Die zuletzt in Waidhofen an der Ybbs wohnhaft gewesene Rosina C ist am 29.Juli 1983 verstorben. Das Verlassenschaftsverfahren ist beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs anhängig. Mit Beschluß vom 2.März 1984 hat das Verlassenschaftsgericht unter anderem rechtskräftig ausgespr…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Berufung des Beklagten ist zulässig und berechtigt. Das Berufungsgericht begründete seine Ansicht über die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung der Rosina C damit, daß "im Zeitpunkt deren Todes, also des Erbanfalles", der Erbe nicht bestimmbar…