Spruch Dem Revisionsrekurs der Miterbin Ursula S*** wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird, soweit damit der Beschluß des Erstgerichtes ON 46 in seinem zweiten Teil (Verbücherungsanordnung) bestätigt wurde, dahin abgeändert, daß dieser zu lauten hat: "Auf Grund des Ergebnisses der Ver…
Text Begründung: Die am 29. September 1983 verstorbene Hilda Anna B*** hatte zwei eheliche Töchter, die am 15. September 1950 geborene Ursula S*** und die am 9. Jänner 1953 geborene Bärbel B***, gesch. B***. Ursula S*** hat zwei eheliche Kinder, den am 17. Dezember 1972 geborenen Hannes und die am 13. J…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Miterbin ist teilweise berechtigt, nicht aber der der Kinder. Eine offenbare Gesetzwidrigkeit iS des § 16 AußStrG liegt nur vor, wenn ein Fall im Gesetz ausdrücklich und so klar gelöst ist, daß kein Zweifel über die Absicht des Gesetzgebers aufkommen kann und trotzdem eine da…