JudikaturJustizRS0012316

RS0012316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1992

Die im § 1253 ABGB getroffene Anordnung, wonach ein Ehegatte durch den Erbvertrag auf das Recht zu testiern nicht gänzlich verzichten kann, kann sich auf das eine Erbeinsetzung nicht beinhaltende vereinbarte Aufgriffsrecht nicht beziehen.

Entscheidungen
3