JudikaturJustizRS0012298

RS0012298 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1980

Waren die Erblasser zur wertgesicherten Leistung verpflichtet, so trifft dieselbe Verpflichtung - freilich unter Berücksichtigung allfälliger Verjährung und Verschweigung - auch den Erben.