Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "Das Klagebegehren, es werde dem Beklagten gegenüber festgestellt, daß er nicht Erbe nach der am 25.2.1988 verstorbenen Hermine S*****, zuletzt wohnhaft gewesen in ***** S*****,…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger und der Vater des Beklagten, Josef J*****, sind Nachkömmlinge der vorverstorbenen Eltern der Hermine S***** (Erblasserin), die am 25. Februar 1988 verstorben ist. In einer letztwilligen Verfügung vom 7. Jänner 1988 setzte die Erblasserin Josef J***** zum Alleinerben e…
Rechtliche Beurteilung Wie die Vorinstanzen zutreffend ausführten, regelt das Gesetz den hier zu entscheidenden Fall nicht ausdrücklich. § 541 betrifft nur den Fall der Erbunwürdigkeit, § 780 die Enterbung eines (pflichtteilsberechtigten) Kindes. Der durch das negative Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlosse…