Spruch Wurde der eine gesetzliche Erbe enterbt und entschlagen sich die anderen gesetzlichen Erben der Erbschaft - während Testamentserben nicht vorhanden sind -, so hat der Enterbte, der auf Grund des Gesetzes eine Erbserklärung abgegeben hat, seinen Erbrechtstitel erst dann nachgewiesen, wenn er die Ungü…
Text Der am 15. August 1969 verstorbene Franz B hinterließ drei Kinder, u zw Ludwig B, Christine Sch, geb B und Anna K, geb B. In einer letztwilligen Verfügung vom 29. Juli 1964 enterbte er seine Tochter Anna K, "weil sie eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich" führe. Die …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Entgegen der Meinung des Rekursgerichtes kommen die Kinder der Anna K als gesetzliche Erben nicht in Betracht, denn die Bestimmung des § 541 ABGB gilt nur für den Fall der Erbunwürdigkeit. Im Fall der Enterbung, die hier vorliegt, gilt die Bestimmung des § 780 ABGB, wonach den A…