JudikaturJustizRS0012260

RS0012260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Der Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung, mit der die Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ohne Einvernahme des Gegners der gefährdeten Partei, bestätigt wurde, ist unzulässig (§ 402 Abs 2 EO, 780 BlgNR 18 GP, 2).

Entscheidungen
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