Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508 a Abs. 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs. 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs. 3 ZPO; siehe 1 Ob 507/79: "Die Erbunwürdigkeit macht auch einen Legatar unwürdig, das Legat zu erhalten, er ist relativ erbunfähig.")…