RS0012226 – OGH Rechtssatz
RS0012226 – OGH Rechtssatz
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Der Urteilsantrag der Erbrechtsklage kann auch positiv gefaßt werden ( "... es werde festgestellt, daß M.H. ihren Gatten K.H. nicht überlebt hat und daher nicht Testamentserbin nach ihm geworden ist, so daß den Klägern das Erbrecht nach K.H. auf Grund des Gesetzes zustehe" ), wenn er im Fall der Klagsstattgebung zu einem für das Rechtsverhältnis der Parteien eindeutigen Ergebnis führt.