JudikaturJustizRS0012173

RS0012173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2015

Unter einem Ausgedinge ist die auf einem Bauerngut ( nach neuerem Rechtsverständnis auch auf sonstigen Liegenschaften ) ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers zu verstehen ( Klang in Klang II 2. Auflage, 624 f ). Dazu gehört häufig auch das Wohnrecht des Übergebers ( Klang aaO; SZ 50/61 ua ).

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