RS0012173 – OGH Rechtssatz
RS0012173 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unter einem Ausgedinge ist die auf einem Bauerngut ( nach neuerem Rechtsverständnis auch auf sonstigen Liegenschaften ) ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers zu verstehen ( Klang in Klang II 2. Auflage, 624 f ). Dazu gehört häufig auch das Wohnrecht des Übergebers ( Klang aaO; SZ 50/61 ua ).