RS0012166 – OGH Rechtssatz
RS0012166 – OGH Rechtssatz
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Der bloße Hälfteeigentümer ist zur Räumungsklage (infolge Demolierungsauftrages) gegen den durch die Dienstbarkeit der Wohnung Berechtigten dann legitimiert, wenn dieser das Recht zur Benützung der Liegenschaft bloß vom Hälfteeigentümer (bzw dessen Rechtsvorgänger) herleitet.