JudikaturJustizRS0012116

RS0012116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2020

Klagegrund der Servitutenklage ist der Bestand der Dienstbarkeit und die Störung oder Bestreitung dieses Rechtes; die Klage setzt daher eine Störung der Ausübung der Dienstbarkeit oder eine Bestreitung des Bestandes des Rechtes voraus.

Entscheidungen
6