Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.263,04 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 543,84 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Begründung: Martin und Regine B*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 94 KG Halltal, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke 1178/1, 1179 und 1181 gehören. In COZ 1 ist zugunsten der EZ 93 KG Halltal, die im Hälfteeigentum der Kläger steht, das Wegerecht gemäß Abschnitt C 3 a laut Sc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist unzulässig. Klagegrund einer Dienstbarkeitsklage ist eine wenn auch nur geringfügige Störung des Rechtes (JBl. 1964, 608, vgl. MietSlg 34063). Als beachtliche Störungshandlung kommt jedes Verhalten in Betracht, das unter oder ohne Mitwirkung des Störers in adäquat-kausale…