Spruch Leugnen des Besitzes im technischen Sinn unter Geständnis der Innehabung genügt für die Anwendung des § 376 ABGB. Entscheidung vom 23. November 1960, 6 Ob 399/60. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Der Kläger hat in seiner Klage vom 24. Juni 1953 vorgebracht, daß zur Zeit der NS. Herrschaft, während er als Jude emigriert gewesen sei, sein Vermögen von der Gestapo eingezogen worden sei. In diesem Vermögen hätten sich unter anderen Kunstwerken Bilder befunden, darunter insbesondere auch ein Ölge…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Untergerichte sind zutreffend und von der Revision unbekämpft davon ausgegangen, § 376 ABGB. setze nicht voraus, daß die Innehabung der Sache vor Gericht geleugnet wird, es genüge nach dieser Gesetzesstelle vielmehr, daß der Besitz im technischen Sinn geleugnet wer…