Spruch Auch der bloße Inhaber einer Wohnung oder derjenige, der sich, ohne ein eigenes Recht zu behaupten, in der Wohnung befindet und daher den berechtigten Mieter an der Benützung der Wohnung hindert, ist für die Räumungsklage passiv legitimiert. Entscheidung vom 21. Dezember 1949, 1 Ob 607/49. I. Inst…
Text Das Erstgericht hat sämtliche vier Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, die Wohnung Graz, H.straße geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Erst- und der Zweitbeklagten nicht Folge gegeben, wohl aber der Berufung des Dritt- und des Viertbeklagten und die gegen sie …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die von der Judikatur zugelassene Klage des älteren Mieters gegen den jüngeren ist eine Klage nach Analogie des § 372 ABGB. (SZ. XXI/32). Die Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum nach § 372 ABGB. kann aber wie die Eigentumsklage nach § 366 ABGB. gegen jeden Inha…