Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. 1. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil in Punkt II.) zu lauten hat: „Die Beklagte ist weiters schuldig, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere mit Balsam, Cremen, Gelen, Ölen, Schwedenb…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der Unionsmarke „Original nach Maria Treben“. Unter dieser Marke verkauft sie im Direktvertrieb verschiedene Produkte, wie etwa Schwedenbitter, Kräutermischungen, Balsam etc. Die Beklagte unterhält eine eigene Website mit der Adresse: www.k*****.at. Si…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt . 1. Zum Verbot „ähnlicher“ Aussagen: 1.1. Die Revisionswerberin zeigt zutreffend auf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Unterlassungsansprüche hinsichtlich konkreter Verletzungshandlungen auch auf ähnliche Störungen e…