Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die unterinstanzlichen Urteile werden dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, das Betreten der Ordination des Klägers im Hause 8605 Kapfenberg, Gustav Kramerstraße 3, zu unterlassen und dem Kläge…
Text Entscheidungsgründe: In der am 23.Februar 1984 bei Gericht eingelangten Klage stellt der Kläger den Urteilsantrag, die Beklagte, seine Ehefrau, sei schuldig, das Betreten seiner Ordinationsräume im Hause Kapfenberg, Gustav Kramer-Straße 3, zu unterlassen. Hiezu bringt er vor, seit der von ihm am 11…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gerechtfertigt. Nach den erstgerichtlichen Urteilsfeststellungen haben die Streitteile im Jahre 1970 die Ehe geschlossen. Im Jahre 1982 eröffnete der Kläger in von ihm gemieteten Räumlichkeiten die oben genannte Ordination. Die Beklagte arbeitete zunächst als Sprechstundenhilfe mit,…