Spruch Dem Revisonsrekurs wir Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die erstgerichtliche einstweilige Verfügung wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zweiter und dritter Instanz selbst zu tragen; die klagenden Parteien haben ih…
Rechtliche Beurteilung Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagter) ist aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Schwaz vom 18. 9. 1974, A 340/77 20, bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ***** Achental, zu deren Gutsbestand ua das Grundstück ***** Wald gehört. Sein Eig…