Spruch Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft kann wegen Substanzverletzungen des Fruchtnießers diesen auch auf Unterlassung belangen Entscheidung vom 22. Dezember 1966, 5 Ob 349/66 I. Instanz: Bezirksgericht Lienz; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck…
Text Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. X.; die Beklagte hat an dieser Liegenschaft das Fruchtgenußrecht. Zum Gutsbestande dieser Liegenschaft gehören u. a. mehrere Waldparzellen. Die Beklagte hat um die Bewilligung der Schlägerung von 30 fm Nutzholz angesucht; die zuständige Bezirkshauptmann…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Revision ist zulässig, weil im Berufungsurteil ausgesprochen wurde, daß der Wert des Streitgegenstandes 15.000 S übersteigt (§ 500 (2) ZPO.). Die Revision ist auch begrundet. Der Ansicht des Berufungsgerichtes, dem Eigentümer stehe gegenüber dem Fruchtnießer keine Unterlass…