JudikaturJustizRS0011875

RS0011875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2021

Auch ein auf Lebensdauer eingeräumtes Wohnungsrecht kann aus wichtigen Gründen durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gelöst werden.

Entscheidungen
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