RS0011857 – OGH Rechtssatz
RS0011857 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn eine entsprechende Reallast nicht verbüchert ist und auch die Versteigerungsbedingungen es nicht ausdrücklich vorsehen, ist der Ersteher einer mit der übernommenen Dienstbarkeit der Wohnung belasteten Liegenschaft nicht verpflichtet, den auf der Liegenschaft befindlichen Rohbau des Wohnhauses, in dem das Wohnrecht ausgeübt werden soll, auf seine Kosten fertigzustellen. ( Klage des Servitutsberechtigten gegen den Ersteher ).