JudikaturJustizRS0011815

RS0011815 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2021

Eine Mehrbelastung des dienenden Grundstückes bei Teilung des herrschenden ist dann zulässig, wenn bei der Bestellung der Dienstbarkeit an eine durch Teilung des herrschenden Grundstückes künftig entstehende Mehrbelastung gedacht wurde oder daran nach den Umständen zu denken war.

Entscheidungen
7