RS0011789 – OGH Rechtssatz
RS0011789 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Keine unzumutbare Erweiterung des Rechts, Haushaltsabwässer auf fremden Grund zu leiten, wenn die Wäsche nicht mehr mit der Hand, sondern unter Einsatz einer Waschmaschine gewaschen wird.