JudikaturJustizRS0011789

RS0011789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1981

Keine unzumutbare Erweiterung des Rechts, Haushaltsabwässer auf fremden Grund zu leiten, wenn die Wäsche nicht mehr mit der Hand, sondern unter Einsatz einer Waschmaschine gewaschen wird.