JudikaturJustizRS0011773

RS0011773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 1991

Zu den vom Eigentümer nach § 508 ABGB zu tragenden Instandhaltungskosten gehören nicht die Kosten der Errichtung der dienstbaren Sache. Bauführungen, die schon vor Bestellung der Dienstbarkeit hätten vorgenommen werden sollen, fallen auch nicht unter die sonst auf das Wohnungsrecht anzuwendenden §§ 514 bis 516 ABGB.

Entscheidungen
2