Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 15.658,20 (einschließlich S 2.609,70 USt.) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 77 KG B*****, Gerichtsbezirk S*****, stand im Eigentum der Schwester des Klägers Maria H*****. In der öffentlichen Versteigerung vom 6. Juli 1983 wurde die Liegenschaft dem Vater des Beklagten zugeschlagen; aufgrund des Schenkungsvertrages vom 24. Oktober 198…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger macht im Rechtsmittel geltend, die rechtskräftigen Versteigerungsbedingungen legten die Lasten und Pflichten des Erwerbers im Zwangsversteigerungsverfahren fest. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen bestimmten, daß "die Dienstbarkeit der Wohnung zugunsten des Josef H*****, geb. 1953…