JudikaturJustizRS0011760

RS0011760 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

Besteht ein Anspruch auf Ableitung der gesamten Wasserschüttung einer auf dem Grunde des Dienstbarkeitsverpflichteten befindlichen Quelle, so werden die Rechte des Verpflichteten nicht beeinträchtigt, wenn der Dienstbarkeitsberechtigte das auf seinen Grund geleitete Wasser nicht mehr ausschließlich für seine Zwecke verwendet.

Entscheidungen
4