JudikaturJustizRS0011721

RS0011721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2015

Keine Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Verpflichteten auf eine andere Person oder ein anderes herrschendes Grundstück übertragen werden. Es steht nur den Beteiligten frei, die Servitut aufzuheben und an ihrer Stelle eine andere zu begründen.

Entscheidungen
13