Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei die mit 1.754,82 EUR (darin enthalten 292,47 EUR an USt) bestimmten Kosten der Beantwortung des Revisionsrekurses binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. …
Text Begründung: Nach dem vom Erstgericht festgestellten und vom Berufungsgericht übernommenen Sachverhalt plant die Beklagte als Eigentümerin einer 785 m2 großen Liegenschaft im Währinger Cottage auf Grund von Baubewilligungen ein Wohnhaus für acht Wohnungen bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, z…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revision sowie der außerordentliche Revisionsrekurs sind zulässig und die Revision auch berechtigt. Ungeklärt ist, inwieweit hier nicht eine Abtretung der Rechte deshalb möglich ist, weil die Klägerin bereits im Vertrag zur Begründung der Servit…