Spruch Beiden Rekursen wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, und es wird in der Sache selbst zu Recht erkannt: Das Urteil des Erstgerichtes wird in der Hauptsache wiederhergestellt, in der Kostenentscheidung aber dahin abgeändert, daß die Klägerin schuldig erkannt wird, den Bekl…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Freistadt Rust ist grundbücherliche Eigentümerin des Grundstücks Nr. 4068/2 ***** Grundbuch Rust, einer zwischen der Seestraße (erster Hafen) und dem Neusiedlersee gelegenen Grünfläche. Die Klägerin ist auch Eigentümerin anderer, direkt am Neusiedlersee gelegener …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist nicht berechtigt, soweit Nichtigkeit geltend gemacht wird; im übrigen sind beide Rekurse im Sinne ihres Aufhebungsantrages berechtigt, der Rekurs der Klägerin aber auch in der Sache selbst. 1. Zum Nichtigkeitseinwand der Beklagten: Die Beklagten behaupten, das Verfahr…