JudikaturJustizRS0011691

RS0011691 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Wenn sich auch der Umfang der ungemessenen Dienstbarkeit nach den jeweiligen Bedürfnissen des herrschenden Gutes richtet, sind Belastungen des dienenden Gutes infolge Änderung der Bewirtschaftungsart des herrschenden Gutes unzulässig.

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