Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien haben der klagenden Partei zur ungeteilten Hand binnen 14 Tagen die mit 3.231,12 S (darin 271,92 Umsatzsteuer und 240,- S sonstige Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 6.6.1973 verkaufte Franz G*** den Beklagten von seiner Liegenschaft EZ 123 KG Kielesreith ein aus den Grundstücken 3336 Acker und 3337/1 Wiese gebildetes, etwa 2000 m 2 großes Grundstück und räumte ihnen u.a. ein unentgeltliches Geh- und Fahrtrecht auf der d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (§ 502 Abs. 4 Z 1 ZPO). Die Revision ist jedoch nicht begründet. Der Klägerin als n…