Spruch Der Vertrag über die Dienstbarkeit des Gebrauchs eines Grundstückes hat nicht das bücherliche Eigentum des das Gebrauchsrecht Einräumenden zur Voraussetzung Eine nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers wirksam, wenn er von der Dienstbarkeit Kenntnis hatte o…
Text Der Kläger ist auf Grund eines am 27. Oktober 1967 mit der Voreigentümerin, der Mutter der Streitteile, Rosa P, abgeschlossenen Übergabsvertrages Eigentümer der Liegenschaft EZ 1234, KG G mit dem Wohnhause F-Gasse 20. Rosa P wurde auf Grund des mit dem Voreigentümer, dem Land Steiermark, abgeschloss…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Ausführungen des Klägers in seiner Revisionsbeantwortung geben Anlaß festzuhalten, daß die Revisionsausführungen über eine dem Beklagten eingeräumte Dienstbarkeit nicht dem Neuerungsverbot widersprechen. Wenn auch der Beklagte in seinem Vorbringen erster Instanz de…