JudikaturJustizRS0011617

RS0011617 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2017

Unregelmäßige Dienstbarkeiten können im Rahmen des § 529 ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden.

Entscheidungen
5