Spruch Das Recht, von einem an ein Privatgewässer grenzenden Grundstück aus im Gewässer zu baden, kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein. Entscheidung vom 1. September 1964, 8 Ob 235/64. I. Instanz: Bezirksgericht Villach; II. Instanz: Landesgericht Klagenfurt.…
Text Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand der O.See, ein Privatgewässer, gehört. Der Beklagte ist Eigentümer an den See angrenzender Grundstücke. Die Klägerin bringt vor, der Beklagte habe auf einem dieser Grundstücke eine Badehütte errichtet; außerdem gestatte er dort d…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Klägerin versuchte darzutun, daß die Meinung des Berufungsgerichtes unzutreffend sei, das Recht, im See zu baden, könne Gegenstand einer Dienstbarkeit sein, die ersessen werden könne. Das Baden diene rein persönlichen Bedürfnissen, es bestehe kein wie immer gearteter Zusamme…