Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden abgeändert und das Klagebegehren, die beklagte Partei sei als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 385 KG 57318 Walchen mit dem Grundstück 530/1 Garten und dem Ferienhaus (Blockhütte) Walchen 178 schuldig, in die bücherliche Einverleib…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 385 KG Walchen mit einem Gartengrundstück und dem Ferienhaus (Blockhütte) Walchen 178. Sie hat die Liegenschaft mit Schenkungsvertrag vom 23. Mai 1986 von ihrem Sohn Willibald B*** erworben, dem sie das Belastungs- und Veräußeru…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist berechtigt. Die Ehegatten nahmen vor der Scheidung ihrer Ehe ihre vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem in Wien geführten Scheidungsprozeß einvernehmlich vor und kamen überein, daß die Klägerin künftig bis zu höchstens vier Wochen im Jahr und m…