JudikaturJustizRS0011576

RS0011576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Die Aufzählung der Feldservituten im § 477 ABGB ist demonstrativ. Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes und enthält im gleichen Umfang (Zweck) auch das Gehrecht.

Entscheidungen
6