JudikaturJustizRS0011551

RS0011551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2000

Der Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum stellt eine Eigentumsbeschränkung dar, mit der ein Nutzen oder ein Vorteil bei der Benützung des herrschenden Grundstückes nicht verbunden sein kann.

Entscheidungen
2