Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit sie sich auf die Löschung der Dienstbarkeit des Verzichtes auf Begründung von Wohnungseigentum beziehen, bestätigt. Im übrigen, das heißt bezüglich der Löschung der Dienstbarkeit des Verzichtes auf den E…
Text Begründung: Auf der im Kopf dieser Entscheidung genannten Liegenschaft ist unter C-LNR 8 zugunsten des Landes Tirol die Dienstbarkeit des Verzichtes auf Begründung von Wohnungseigentum und auf Einbau von Einrichtungen, die eine Haushaltsführung ermöglichen, gemäß Punkt VI. des Dienstbarkeitsvertrage…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Die in C-LNR 8 einverleibte Dienstbarkeit mit dem eingangs wiedergegebenen Wortlaut umfaßt in Wahrheit zwei Eigentumsbeschränkungen, die unabhängig voneinander bestehen können, nämlich a) den Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum und b) den …