JudikaturJustizRS0011543

RS0011543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2008

Das Recht, die Dachlawinen - den gefallenen Schnee - vom Dach des eigenen Hauses auf das Nachbargrundstück abgehen zu lassen, kann als Dienstbarkeit nicht entstehen, weil eine solche Dienstbarkeit mit dem Grundsatz nicht in Einklang zu bringen wäre, dass die Eigentümer des dienenden Gutes nicht zu einem Tun - Wegräumen des abgegangenen Schnees - veranlasst werden kann.

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