Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien die mit je S 9.719,82 (darin enthalten S 1.619,97 Umsatzsteuer, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Grundstücke 432/1 und 428, vorgetragen bei der Liegenschaft EZ 59, KG W*****. Am 19.1.1983 haben sie mit dem Erstbeklagten eine als "Dienstbarkeitsbestellungsvertrag" bezeichnete schriftliche Vereinbarung folgenden wesentlichen Inhalts geschlossen: …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zu einem vergleichbaren Sachverhalt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliegt; er ist aber nicht berechtigt. Die Kläger machen in ihrem Rechtsmittel geltend, bei der mit dem Erstbeklagten abgeschlossenen Vereinbarung handle es sich um einen Bes…