Spruch Der Ehemann, der als Verwalter der Landwirtschaft seiner Gattin, wenn auch im eigenen Namen, aus dem Erlös von Früchten der Liegenschaft für das landwirtschaftliche Unternehmen Maschinen angeschafft hat, ist nicht Eigentümer dieser Maschinen geworden. Entscheidung vom 3. Juni 1969, 8 Ob 81/69. I. …
Text Die Streitteile haben am 1. Dezember 1956 geheiratet. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 11. November 1963 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist Eigentümer einer 7 Joch großen Landwirtschaft in F., die Beklagte Eigentümerin einer über 30 Joch großen Landw…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Was zunächst den Geldbetrag von 18.500 S anlangt, den der Kläger als Erlös des von ihm mitgebrachten Viehs verlangt, so geht die Revision nicht von den Feststellungen der Untergerichte aus. Diese lauten nämlich dahin, daß der Kläger den Erlös aus dem Verkauf seines Vie…