JudikaturJustizRS0011408

RS0011408 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2010

Zulässigkeit des verlängerten Eigentumsvorbehaltes und der sicherungsweisen Abtretung der dem Käufer verbrauchbarer Waren gegen seine Abnehmer in Zukunft entstehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer sofortigen Wirkungen. Zur erforderlichen leichten Feststellbarkeit der Übertragung genügt in diesem Fall, ein Zessionsvermerk auf den Fakturen des Käufers an seine Abnehmer.

Entscheidungen
4