JudikaturJustizRS0011344

RS0011344 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Ist der Erwerber (Dritte) nicht gutgläubig, dann bleibt dem durch die unrichtige Eintragung Beschwerten das Recht zur Löschungsklage während der 30-jährigen Verjährungsfrist offen.

Entscheidungen
3