JudikaturJustizRS0011343

RS0011343 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Der Grundsatz der Akzessorietät besagt, daß ein Pfandrecht ohne Forderung nicht entstehen und fortbestehen kann. Diese Forderung muß aber keine schon im Zeitpunkt der Pfandbestellung oder Begründung des Pfandrechtes bestehende Forderung sein, sondern es kann auch eine erst in der Zukunft entstehende Forderung vor ihrer Entstehung durch ein Pfandrecht gesichert werden.

Entscheidungen
13