JudikaturJustizRS0011342

RS0011342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ihres Löschungsrechtes verschwiegen.

Entscheidungen
4