Spruch Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.831,35 (darin enthalten S 730,35 Umsatzsteuer und S 1.500 Barauslagen) bestimmten Kosten des Rec…
Text Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr. 1360/3 (Weide) der EZ 234 KG St. Lambrecht steht im Eigentum des Beklagten. Westlich schließen daran die Grundstücke Nr. 1354/9 (Wiese), Nr. 1359 (Wald) und Nr. 1360/1 (Wiese) an, welche die EZ 514 (früher EZ 236) der KG St. Lambrecht bilden. Das Grundstück N…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Beantwortung der dem Vertrauensschutz des Erwerbers logisch vorgeordneten Frage, in welchem Umfang die Klägerin die ehemals zur EZ 236 KG St. Lambrecht gehörenden Grundstücke erworben hat, von der Rechtsprech…